Spielkarte A4: KWO Obrigheim (* 1969 – † 2005)
Januar 29, 2020
Spielkarte B3: KKB Brunsbüttel (* 1977 – † 2011)
Februar 15, 2020
Spielkarte A4: KWO Obrigheim (* 1969 – † 2005)
Januar 29, 2020
Spielkarte B3: KKB Brunsbüttel (* 1977 – † 2011)
Februar 15, 2020

KWB Biblis (* 1975 – † 2011)

1975

Betriebsbeginn

1225

Bruttoleistung (MW)

244

Energieerzeugung (TWh)

2011

Abschaltung

Das Kernkraftwerk Biblis

Das Kernkraftwerk Biblis besteht aus zwei nahezu baugleichen Druckwasserreaktoren: Block A mit einer elektrischen Bruttoleistung von 1225 Megawatt und Block B mit einer elektrischen Bruttoleistung von 1300 Megawatt. Mit einer möglichen Gesamtleistung von etwa 2525 Megawatt war Biblis nach Gundremmingen/Bayern das zweitertragreichste Kernkraftwerk in Deutschland. Zwei weitere zunächst geplante Blöcke, Biblis C und Biblis D, wurden nicht gebaut.

AKW Biblis Block B

In der Regel wurde Block B ohne Kühlturm betrieben. Der Betreiber RWE übertrug laut Atomkonsens eine Restrommenge von 8,1 TWh vom AKW Mülheim-Kärlich auf diesen Block, womit seine Laufzeit verlängert werden konnte. Seit 2011 ist AKW Biblis Block B abgeschaltet. Das 2011 stillgelegte Kernkraftwerk Biblis (KWB) befindet sich in der südhessischen Gemeinde Biblis nahe der Mündung der Weschnitz in den Rhein. Das Kraftwerk befindet sich 91 m ü. NN und wird von der RWE Power AG betrieben.

Der Super-GAU in Fukushima 2011 führt zum Atom-Moratorium

Nach Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima musste die RWE AG Block A (den älteren der beiden Blöcke) am Abend des 18. März 2011 vom Netz nehmen. Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einer planmäßigen Revision, so dass er nicht vom Netz genommen werden musste. RWE folgte damit der Anordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur dreimonatigen Abschaltung der Anlage (sogenanntes Atom-Moratorium).

Am 1. April 2011 gab RWE bekannt, dass es gegen diese Anordnung eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingereicht hat. Zur Wahrung der Interessen der Anteilseigner ist von einem entgangenen Gewinn von etwa 1 Million Euro pro Tag Stillstand auszugehen. Die Bundesnetzagentur gab am 31. August 2011 bekannt, dass das Kraftwerk nicht mehr angefahren werden und auch nicht als „Kaltreserve“ zur Verfügung stehen soll.

Der Betreiber RWE gab am 11. Mai 2012 bekannt, dass er einen direkten Abriss einem sicheren Einschluss vorziehe und die Vorbereitungen dafür treffe. Ein Antrag dazu werde „in der zweiten Jahreshälfte [2012]“ eingereicht. Ende Februar 2013 urteilte der Hessische VGH, dass die nach der Katastrophe von Fukushima angeordnete dreimonatige Stilllegung rechtswidrig war. Dem Land droht nun eine Schadenersatzklage des Betreibers RWE.